Rentenbesteuerung – was kann man dagegen tun?

29. Oktober 2020

Im Jahr 2005 hat die Bundesregierung die Rentenbesteuerung geändert. Künftig soll die Rente nachgeladen, also bei Auszahlung der Rente besteuert werden. Für einen Übergangszeitraum werden die Renten nur anteilig versteuert. Rentner, die in 2005 oder früher in Rente gegangen sind, müssen lediglich 50% Ihres 2005er Rentenbetrages versteuern. Für alle Rentner die später in Rente gehen, kommen je Jahr 2% hinzu. Rentner, die 2020 in Rente gehen, müssen also bereits 80% Ihrer Rente versteuern. Hinzu kommt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen bei allen Rentnern voll steuerpflichtig sind. Da es auf die Rente keine Abzugssteuer gibt (wie z.B. die Lohnsteuer bei Pensionären…), müssen viele Neurentner deswegen nicht unerhebliche Steuern nachzahlen. Beträgt die Nachzahlung mehr als 400EUR pro Jahr, sind vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten, die dann wieder mit der Steuererklärung verrechnet werden.


Was kann man nun dagegen tun? … Bei der Rente wird ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102EUR abgezogen. Nur, wenn Sie höhere Kosten wie eine Rentenberatung oder die (in dem Fall) teure Steuererklärung haben, wirken sich zusätzliche Kosten aus.


Haben Sie Handwerkerkosten, erhalten Sie pauschal 20% von den Arbeitskosten erstattet. Nähere Informationen in meinem Beitrag Handwerkerkosten (hier klicken).


Haben Sie höhere Krankheitskosten, können Sie diese natürlich auch steuerlich berücksichtigen lassen. Nähere Infos finden Sie hier (hier klicken).


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