Reiseleistungen im Umsatzsteuerrecht

19. September 2019

Das Thema Reiseleistungen in der Umsatzsteuer muss nicht nur für Reisebüros relevant sein. Auch Unternehmen, welche z. B. Segelreisen, Bikereisen oder Skitouren für Privatpersonen anbieten, können von der Differenzbesteuerung profitieren.

Sobald man sogenannte Reisevorleistungen von anderen Unternehmern hinzukauft, z.B. Hotel oder Hüttenübernachtung, Tourenguide, Segelbootmiete, welche im Reisepreis enthalten sind, landet man umsatzsteuerlich bei den Reiseleistungen. Die Umsatzsteuer wird nur aus der Differenz von Reisepreis minus Reisevorleistungen berechnet. Das lohnt sich vor allem wenn man viele Kosten ohne Umsatzsteuerabzug hat, wie z.B. im EU Ausland oder bei angestellten Kleinunternehmern (Guides sind oft Kleinunternehmer).

Bei normaler Umsatzbesteuerung würde bei Leistungen an Privatpersonen im Ausland von einem deutschen Unternehmer 19% Umsatzsteuer anfallen. 

Ein einfaches Beispiel:

Einnahmen für alle Kursteilnehmer 5.000 EUR

Miete Segelboot 1.500 EUR

Skipper (freiberuflicher Kleinunternehmer) 1.000 EUR

Bei der Regelbesteuerung würde 798,31 EUR Umsatzsteuer anfallen. Bei der Reiseleistung hingegen wird die Umsatzsteuer aus dem Überschuss von 2.500 EUR berechnet und es fallen nur 399,16 EUR an. Die Differenz verbleibt in der eigenen Tasche…

Tipp:

Bei Reiseleistungen in Drittländern (nicht Deutschland, nicht EU) ist die gesamte Reiseleistung steuerfrei!


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