Die Geburt: Was es alles steuerlich zu tun gibt.

16. Oktober 2020

Sie haben Nachwuchs bekommen und fragen sich nun, was alles zu erledigen ist? …


Zuerst sollte das Kind bei der Gemeinde angemeldet werden. Viele Krankenhäuser bieten es als Service an, dass die Anmeldung dort erledigt werden kann. Sie bekommen Geburtsurkunden für Kindergeld, die Krankenkasse und Elterngeld; sowie weitere falls gewünscht.


Als nächstes steht die Krankenversicherung auf dem Programm. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, wird das Kind in der Regel kostenlos über die Mutter versichert. Ist einer der Eltern privat versichert, muss das Kind auch privat versichert werden, was bei privat Versicherten jedoch nicht kostenlos ist. Man sollte zudem noch über eine Zusatzkrankenversicherung nachdenken, die in dem Alter noch erschwinglich sind.


Ungefähr ein bis zwei Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie die Steuer ID für den Nachwuchs. Mit dieser Steuer ID können Sie Kindergeld beantragen. Das geht über ein Online-Formular – ausdrucken, unterschreiben sowie versenden muss man es aber trotzdem. Auch den Elterngeld-Antrag kann man elektronisch ausfüllen. Man sollte nicht zu lange warten, damit man möglichst nahtlos nach dem Mutterschutz Geld bekommt. Wenn Sie eine Riester-Rente haben, sollten Sie den Zulagen-Antrag um Ihren Nachwuchs erweitern. Das geht direkt bei Ihrer Versicherung; Sie haben aber drei Jahre Zeit.


Nachdem alles Wesentliche erledigt ist, sollten Sie sich auch jetzt schon Gedanken um die Zukunft Ihres Nachwuchses machen. Es bietet sich an, ab Geburt einen monatlichen Betrag für die oder den Kleine/Kleinen zu sparen. Nach 18 Jahren kommt da ein ordentliches Sümmchen zusammen. In Zeiten von Niedrigzinsen, sollten Sie auf Aktienfondssparpläne oder ETF-Sparpläne ausweichen. Mit jenen können deutlich höhere Renditen erzielt werden – gerade weil der Anlagehorizont minimal 18 Jahre beträgt. Einige Direktbanken bieten speziell für Kinder hierzu kostenlose Depots an. Vergessen Sie nur nicht, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Kapitalerträge bleiben dann bis zu 801EUR steuerfrei. Verdient das Kind mal mehr, sind über die Steuererklärung bis zu 10.000EUR Einnahmen steuerfrei (Sparerpauschbetrag plus Grundfreibetrag) !


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